Bei einer Wohnbaugenossenschaft sind die Bewohnerinnen und Bewohner Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, aber nicht Besitzer der Liegenschaft. Die Eigentumsurkunden hält die Genossenschaft. Die Mitglieder dürfen die Wohnung nutzen, solange sie Genossenschaftsanteile besitzen.
Kostenmiete: die Miete deckt nur die Kosten
Genossenschaftswohnungen gehören laut Moneyland zu den günstigsten Wohnungen im Land. Denn im Gegensatz zu gewinnorientierten Vermietern verrechnen Wohnbaugenossenschaften in der Regel die sogenannte Kostenmiete: Die Miete muss nur die effektiven Kosten decken.
Wie hoch die Miete einer konkreten Wohnung ist, steht im Inserat der Genossenschaft. Neubauwohnungen sind laut dem Dachverband allerdings auch bei Genossenschaften etwas teurer als Wohnungen in Altliegenschaften.
Den Anteil mit der Vorsorge bezahlen
Wer in eine Genossenschaft eintritt, kauft Anteile. Laut Moneyland kannst du Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) und der Säule 3a für den Kauf von Anteilen an Wohnbaugenossenschaften vorzeitig beziehen.
Unsere Empfehlung, keine Beratung: Frag vor einem Vorbezug bei deiner Pensionskasse oder Vorsorgestiftung nach den Bedingungen und den Folgen für deine Vorsorge, und lass dir die Höhe des Anteils von der Genossenschaft schriftlich nennen.
Häufige Fragen
Was ist die Kostenmiete?
Laut Moneyland verrechnen Wohnbaugenossenschaften in der Regel die Kostenmiete: Die Miete muss nur die effektiven Kosten decken.
Gehört mir die Wohnung, wenn ich Anteile kaufe?
Nein. Du bist Mitglied der Genossenschaft, nicht Besitzer der Immobilie. Du darfst die Wohnung nutzen, solange du Genossenschaftsanteile besitzt.
Kann ich die Anteile mit der Pensionskasse oder der Säule 3a bezahlen?
Laut Moneyland kannst du Vorsorgeguthaben der zweiten Säule und der Säule 3a für den Kauf von Anteilen an Wohnbaugenossenschaften vorzeitig beziehen. Frag vorher bei deiner Vorsorgeeinrichtung nach den Bedingungen.
Quellen
- Moneyland: Wohnbaugenossenschaft – Definition
- Wohnbaugenossenschaften Schweiz: Tipps zur Wohnungssuche
Stand der Quellen: Oktober 2026. Regeln und Beträge ändern sich; verbindlich sind die Angaben der jeweiligen Genossenschaft.
Weitere Artikel findest du im Ratgeber.