Wer eine Genossenschaftswohnung sucht, hört früh das Wort Warteliste. Der Dachverband Wohnbaugenossenschaften Schweiz schreibt dazu: Ein Patentrezept gibt es nicht, aber einige Tipps helfen bei der Suche.
Was der Dachverband zur Warteliste sagt
- Manche Genossenschaften führen eine Warteliste. Je früher man sich anmeldet, desto eher hat man eine Chance, eine Wohnung zu erhalten.
- In der Regel muss die Anmeldung regelmässig erneuert werden.
- Andere Genossenschaften haben gar keine Warteliste mehr, sondern schreiben freie Wohnungen auf ihrer Homepage aus.
Was daraus für dich folgt
Das sind unsere Schlüsse aus diesen Aussagen, keine Regeln einer bestimmten Genossenschaft: Frag bei jeder Genossenschaft, ob sie eine Warteliste führt, und notiere dir, wann du die Anmeldung erneuern musst. Wo es keine Liste gibt, zählt, dass du die Seite im Blick hast, auf der sie ihre Wohnungen ausschreibt.
Auf der Seite Wartelisten zeigt Wohnify, welche Wartelisten wir kennen. Für Genossenschaften ohne Liste prüft Wohnify die Ausschreibungen für dich und meldet neue Inserate.
Weitere Hinweise des Dachverbands
- Es lohnt sich, sich direkt bei den Genossenschaften im gewünschten Ort oder Quartier zu melden und regelmässig deren Homepage zu besuchen.
- Wer bereit ist, sich in der Genossenschaft zu engagieren, etwa an Siedlungsanlässen, in einer Arbeitsgruppe oder in der Nachbarschaftshilfe, hat bessere Chancen.
- Am ehesten bestehen Chancen, wenn eine Genossenschaft einen grösseren Neubau plant und viele neue Wohnungen zu vermieten hat. Neubauwohnungen sind allerdings auch bei Genossenschaften etwas teurer als Wohnungen in Altliegenschaften.
Häufige Fragen
Muss ich mich auf die Warteliste setzen lassen?
Manche Genossenschaften führen eine Warteliste, andere nicht mehr. Frag bei der jeweiligen Genossenschaft nach, ob es eine gibt.
Muss ich die Anmeldung erneuern?
Laut Dachverband muss die Anmeldung in der Regel regelmässig erneuert werden. Wie oft, sagt die jeweilige Genossenschaft.
Was, wenn eine Genossenschaft keine Warteliste führt?
Dann schreibt sie freie Wohnungen laut Dachverband oft auf ihrer Homepage aus. Es lohnt sich, die Seite regelmässig zu besuchen.
Quellen
Stand der Quellen: Oktober 2026. Regeln und Beträge ändern sich; verbindlich sind die Angaben der jeweiligen Genossenschaft.
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