Eine gute Bewerbung ist bei Genossenschaften ein Vorteil, aber kein Wundermittel: Oft entscheidet ein Los oder die Passung zu den Kriterien. Deshalb zählt vor allem, keine vermeidbaren Fehler zu machen.
Diese Unterlagen gehören ins Dossier
Der Zürcher Regionalverband empfiehlt ein vollständiges, aktuelles Dossier, vorzugsweise als PDF:
- Betreibungsregisterauszug
- Steuerabrechnung
- Lohnausweis oder die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Ausweiskopie
Die Stadt Zürich empfiehlt in ihrem Merkblatt, im Dossier die Angaben aller Personen ab 18 Jahren zu machen, die in die Wohnung einziehen möchten. Bei der Bewerbung per E-Mail hilft es, alles zu einem einzigen PDF zusammenzufassen. Achte darauf, dass Scans gut lesbar sind.
Welche Unterlagen eine Genossenschaft genau will, steht im Inserat oder im Online-Formular. Lies das zuerst.
So läuft die Bewerbung ab (Beispiel ABZ)
Die ABZ nimmt Bewerbungen nur über ein Online-Formular entgegen, via «Jetzt bewerben». Telefon und E-Mail werden dafür nicht akzeptiert. Das Inserat steht mindestens 24 Stunden online, und ein Zufallsgenerator wählt 15 Personen für die Besichtigung aus. Danach wählt die ABZ nach ihrem Vermietungsreglement. Für dich heisst das: Bei der ABZ musst du nicht in der ersten Minute bewerben, aber innerhalb der Frist und vollständig. Bei anderen Genossenschaften kann das anders laufen.
Fehler, die du vermeiden solltest
- Auf eine zu grosse Wohnung bewerben. Häufig gilt «Personen plus eins». Bei der ABZ legt der Mietvertrag eine Mindestbelegung fest, etwa mindestens 2 Personen ab 3 Zimmern.
- Das Inserat verpassen. Freie Wohnungen erscheinen laut Regionalverband oft nur auf der Website der Genossenschaft, teils nur kurz. Prüfe sie regelmässig oder richte Benachrichtigungen ein.
- Ein unvollständiges Dossier einreichen. Fehlt ein verlangtes Dokument, riskierst du, dass deine Bewerbung gar nicht berücksichtigt wird. Prüfe die Liste im Inserat.
- Den falschen Kanal nutzen. Wenn eine Genossenschaft nur Online-Bewerbungen annimmt, bringt ein Anruf nichts.
- Die Bedingungen nicht lesen. Subventionierte Wohnungen haben Einkommens- und Vermögenslimiten, die kontrolliert werden. Mit dem falschen Einkommen bewirbst du dich umsonst.
- Zu früh aufgeben. Der Dachverband rät, am Genossenschaftsleben teilzunehmen, das kann die Chancen verbessern. Die ABZ bevorzugt Interessierte, die sich engagieren möchten.
- Nur eine Genossenschaft anschreiben. Bewirb dich bei mehreren, damit du mehr Chancen im Losverfahren hast.
Kurz und konkret schreiben
Wenn ein Begleitbrief verlangt oder möglich ist: Halte ihn kurz, schreibe, wer einzieht und warum die Wohnung passt, und geh auf die Genossenschaft ein. Das ist eine Empfehlung, keine Vorschrift. Manche Formulare fragen die Angaben direkt ab.
Wenn du nicht ständig Websites prüfen möchtest: Wohnify meldet dir neue Inserate von Genossenschaften per E-Mail (CHF 9 pro Monat, 7 Tage gratis). Das Dossier musst du aber so oder so selbst bereithalten.
Checkliste vor dem Absenden
- Betreibungsauszug aktuell und lesbar gescannt
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder Lohnausweis
- Angaben zu allen Personen ab 18, die einziehen
- Wohnungsgrösse passt zur Haushaltsgrösse
- Alle im Inserat verlangten Unterlagen sind dabei
- Bewerbungsweg eingehalten (Formular, E-Mail oder Post, je nach Inserat)
Wenn es nicht klappt
Absagen sind normal. Der Direktor des Verbands Wohnbaugenossenschaften riet 2015 gegenüber SRF, sich immer wieder zu bewerben, weil es Wechsel gebe und Glück dazugehöre. Die Aussage ist alt, sie passt aber zu Losverfahren wie dem der ABZ, wo du bei jedem Inserat eine neue Chance hast. Bleib also dran und halte dein Dossier aktuell.
Ein Dossier, das du einmal vorbereitest
Das ist unsere Empfehlung: Lege einen Ordner an und lege dort alle Dokumente als PDF ab, die du immer wieder brauchst. Beschrifte die Dateien klar («Betreibungsauszug_2026-10.pdf»), damit du nichts verwechselst, und ersetze sie, sobald sie veraltet sind. Der Betreibungsauszug und die Lohnabrechnungen sind die Dokumente, die am schnellsten altern. Wenn ein Inserat erscheint, musst du dann nur noch das Formular ausfüllen, statt hektisch Unterlagen zu suchen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Betreibungsauszug?
Der Regionalverband WBG Zürich empfiehlt ihn als Teil des Dossiers. Ob eine Genossenschaft ihn verlangt, steht in ihrem Inserat oder Formular.
Muss ich schnell bewerben?
Das hängt von der Genossenschaft ab. Bei der ABZ bleibt das Inserat mindestens 24 Stunden online und unter den Bewerbungen wird gelost. Auf Portalen sind Inserate laut Regionalverband oft nur 15 bis 30 Minuten sichtbar.
Zählen Anrufe oder E-Mails als Bewerbung?
Bei der ABZ nein, nur das Online-Formular. Andere Genossenschaften handhaben es anders; lies das Inserat.
Wie viele Personen müssen in die Wohnung?
Häufig gilt «Personen plus eins». Die ABZ legt im Mietvertrag die Mindestbelegung fest, zum Beispiel mindestens 2 Personen bei 3 bis 3.5 Zimmern.
Quellen
- WBG Zürich: Tipps zur Wohnungssuche
- Stadt Zürich: Merkblatt «In 6 Schritten zur neuen Wohnung»
- ABZ: Freie Mietobjekte und Vergabe
- ABZ: Häufige Fragen
- Wohnbaugenossenschaften Schweiz: Tipps zur Wohnungssuche
- SRF: Genossenschaftswohnungen – grosser Run, kleine Chancen (25.4.2015)
Stand der Quellen: Oktober 2026. Regeln und Beträge ändern sich; verbindlich sind die Angaben der jeweiligen Genossenschaft.
Weitere Artikel findest du im Ratgeber.